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14. Januar 2013
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Video-Überwachung für Unternehmen
Wie Sie der Presse im Januar 2013 entnehmen konnten, will die Bundesregierung die Vorschriften für die Video-Überwachung in Unternehmen neu regeln. Die heimliche Video-Überwachung von Mitarbeitern, soll endgültig verboten werden. Eine heimliche Video-Überwachung von Mitarbeitern, ist heute schon verboten und wiederspricht den Grundsätzen von Art 11 GG. Wie kann ein Unternehmen jetzt und in Zukunft die Video-Überwachung sinnvoll und richtig einsetzen. Zunächst muss festgelegt werden, warum Video-Überwachung eingesetzt werden soll und ob nicht andere Lösungen für die Zweck-Erfüllung eingeführt werden können. Häufiger Fall für die Video-Überwachung ist die Unternehmens-Sicherheit – Zutrittsschutz.
Hier ist die Video-Überwachung zweifelsohne eine einfache und kostengünstige Variante um das Gelände und die Gebäude zu sichern.
Es muss hierbei jedoch sichergestellt werden, dass weder eine Leistungskontrolle noch eine Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter möglich ist. Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass die gespeicherten Daten baldmöglichst wieder gelöscht werden. Die Speicherzeit muss organisatorisch auf ein Minimum reduziert werden.
Der Einsatz von Video-Überwachung unterliegt nach BDSG der Vorabkontrolle. Die Vorabkontrolle ist eine zwingende Aufgabe des Datenschutzbeauftragten. Deshalb ist bei dem Einsatz einer Video-Überwachung zu beachten, dass Sie, unabhängig von der Unternehmensgröße, einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.
Wir unterstützen Sie dann auch bei der gesetzeskonformen Einführung und Durchführung der Video-Überwachung.
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24. Februar 2011
23. Januar 2011
1. Januar 2011
Am 24.02.2011 hat der Bundestag das „Gesetz zur Regelung von DE-Mail-Diensten“ beschlossen. Mit DE-Mail werden grundlegende Sicherheits-Funktionen für den sicheren Austausch elektronischer Nachrichten einfacherer anwendbar sein. Gleichzeitig zu der Ende-zu-Ende Verschlüsselung dient DE-Mail der Verschlüsselung und verbindlich nachweisbaren Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten.
Dirk Janthur erhält die
Zertifizierung durch die UDIS zum fachkundigen Datenschutzberater. Die Zertifizierung ist nummeriert und kann auf der Internetseite der UDIS überprüft werden: Link
Dirk Janthur hat die Nummer 00010312 erhalten.
Die Datenschutzberatung Janthur GmbH hat Ihren Sitz in die Hedelfinger Straße 12 in 73734 Esslingen verlegt.