zur_Person.html
Home.html

Home

zur Person

DATENSCHUTZBERATUNG

DATENSCHUTZBERATUNG

Datenschutz und Datensicherheit

Telefon  0711 . 71530104

Warum Datenschutz?

Warum Datenschutz?


Denken Sie, Datenschutz ist nur etwas für Bürokraten und Langweiler?


Es geht um Ihre Daten und Ihre Rechte.


Datenschutz gewährleistet den Schutz des Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Beide Rechte beruhen auf den Artikel 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes.


Gerade in Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist Datenschutz wichtig.


Hier treffen das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informelle Selbstbestimmung auf organisatorische und wirtschaftliche Interessen.


In jedem Unternehmen werden Daten der Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Dritter erfasst, verarbeitet und genutzt. Diese Verarbeitung erfolgt in der Regel automatisiert, also mit Hilfe Software oder anderen IT-Programmen. Durch diese Datenverarbeitung lassen sich die Geschäftszwecke bearbeiten und viele Möglichkeiten für die Unternehmen generieren.


Damit dies nicht im Gegensatz zu Artikel 1 und 2 GG steht, besteht seit Ende 1970 Datenschutzgesetze in Deutschland. Inzwischen beruht das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) als nationales Recht auf der europäischen Verordnung und muss zwingend von jedem Unternehmen in Deutschland angewendet werden.


Die Anzahl der Personen, die in einem Unternehmen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, hat keinen Einfluss darauf, ob die Vorgaben des BDSG im Unternehmen umgesetzt werden müssen.


Unternehmen, Organisationen und Vereine bei denen mehr wie 9 Personen automatisiert personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, sind gesetzlich verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen:


  1. natürliche Personen wie Handwerker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Immobilienverwalter, Makler, Apotheker und sonstigen als Einzelfirma laufenden Unternehmen.

  2. juristische Personen wie alle Handwerksrichtungen als GmbH firmierend, alle Beratungen, Verwaltungen, die als GmbH, AG oder als Firma nach ausländischem oder europäischem Recht firmieren, alle sonstigen Geschäfte.

  3. Personengesellschaften als OHG, KG oder Gesellschaft nach BGB.

  4. Vereine und Verbände


Wir beraten Sie, welche Maßnahmen Sie in Ihrem Unternehmen treffen müssen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Ihr Vorteil durch uns als externer Partner:


  1. 1.Wir bieten Ihnen einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten

  2. 2.Wir erstellen eine vorurteilslose Erstanalyse

  3. 3.Wir bieten Ihnen die objektive Beurteilung der Verfahren

  4. 4.Wir unterbreiten Ihnen objektive Vorschläge zur Verbesserung

  5. 5.Wir beraten die Geschäftsleitung

  6. 6.Wir beraten die Mitarbeiter

  7. 7.Wir achten für Sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

  8. 8.Wir bieten Ihnen einen Vertragsverhältnis ohne arbeitsrechtlichen Vorgaben

  9. 9.Wir vereinbaren klare Honorare zur besseren Kalkulation

  10. 10.Wir bieten Ihnen immer fachkundige Beratung, ohne Zusatzkosten für die Weiterbildung

News.html

News

Kontakt.html

Kontakt

© Datenschutzberatung Janthur GmbH · 2011  ···  Impressum  ···  Datenschutzerklärung  ···  Verfahrensverzeichnis